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Fragen und Antworten Datenschutz
Wann lohnt sich die Einführung der Videosprechstunde?
Für die Einführung der Videosprechstunde in einer Arztpraxis gibt es sehr verschiedene gute Gründe. Der wichtigste Grund ist die Schonung und Optimierung der bestehenden Kapazitäten von Arzt/Ärztin und Team und die gleichzeitige Optimierung des Patientenservices.
Wie kann die Einführung der Videosprechstunde ablaufen?
Die Einführung der digitalen Sprechstunde ist ein komplexer Eingriff in bestehende Praxisabläufe. Es empfiehlt sich deshalb, einen Projektplan mit Fachleuten zu erstellen, um eine professionelle Planung, Vorbereitung und Umsetzung zu gewährleisten. Dazu sind die folgenden globalen Fragen zu klären:
– Welche Patientenfälle eignen sich zur Abwicklung über die Videosprechstunde?
– Wer kann die verschiedenen Rollen bei der Realisierung der Videosprechstunde übernehmen (Patientenaufklärung, Terminmanagement für Online-Termine, Dokumentation und Abrechnung)?
– Wie kann die Videosprechstunde in die bisherigen Managementsysteme integriert werden (Qualitätsmanagementsystem / QMS, Datenschutz-Managementsystem / DSMS, Informationssicherheits-Managementsystem / ISMS)?
– Welches Softwaresystem soll eingesetzt werden (Anbietervergleiche)?
– Wann soll das Videosprechstundenprojekt gestartet werden (Zeit- und Aufgabenplanung)?
– Welche Abrechnungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung (EBM, GOÄ, extra-budgetäre Verträge, beispielsweise Hausärztevertrag)?
Wie kann das MCSS Team die Arztpraxis bei der Einführung der Videosprechstunde unterstützten?
Die MCSS Berater*innen haben umfassende Erfahrungen in Praxisorganisation, Marketing und Rechtskonformität. Der Start für die Videosprechstunde ist eine Basisberatung mit einer Ist-Analyse, einer Planung und einer ersten Entwicklung von Strukturen nach QM-Gesichtspunkten. Die Honorierung für diese Beratung und Koordination erfolgt nach Aufwand und richtet sich nach der individuellen Komplexität der Praxis.
Die laufende Betreuung ist in Lizenzverträgen des DS/QM Vertrages oder der Lizenzvereinbarung für den Internet-Auftritt der Praxis enthalten (siehe www.MCSS-AG.de).
Wie laufen konkret die ersten Schritte ab?
Nach Anforderung eines Vorschlags und Angebots (digitales Formular siehe unten) erhält die Praxisleitung die ersten Informationen als Grundlage für das Gespräch mit einem/-r MCSS Berater*in. In dem Gespräch werden die individuellen Anforderungen reflektiert und die Praxis erhält anschließend einen detaillierten Analysebogen. Sobald die Antworten der Praxis dem MCSS Team vorliegen, wird ein konkretes Angebot abgegeben und in einem weiteren Telefongespräch erläutert und abgestimmt.
Nach Vorlage eines Lizenzvertrages erhält die Arztpraxis Zugang zu einem Online-Beratungs-System, über das die weiteren Schritte zur Einführung der Videosprechstunde abgewickelt wird.
Welche technischen Voraussetzungen sind für die digitale Sprechstunde erforderlich?
Die technischen Voraussetzungen zur Einführung der Videosprechstunde sind relativ moderat. Im Einzelnen werden benötigt:
– Ein Computerarbeitsplatz mit Standardbildschirm und integriertem Mikrofon.
– Ein Internet-Anschluss, separat von der Praxis IT
– Eine spezielle Software für Videosprechstunden (möglichst KBV zertifiziert)
Welche Kosten entstehen im Einzelnen?
Die Videosoftware wird im Regelfall auf monatlicher Basis lizensiert (Software as a Service – SaaS). Die monatlichen Lizenzen liegen zwischen Euro 30,00 – 80,00 je nach Leistungsumfang und Komfort. Für die Einrichtung und technischen Schulung wird im Regelfall eine Pauschale berechnet. Für die Projektkoordination mit Anfangsberatung für Patientenaufklärung, Praxismarketing und Mitarbeitendenschulung in der Kommunikation werden Dienstleistungen nach Zeitaufwand berechnet. Die laufenden Aktualisierungsleistungen werden im Rahmen der Managementsystem-Lizenzen für Qualitätsmanagement oder Datenschutz nach DSGVO abgerechnet.
Wie wird sich der Markt für Videosprechstunden und der digitalen Patientenkommunikation entwickeln?
Die Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind am Einsatz der digitalen Versorgung nach DVG sehr interessiert und bieten bereits sehr konkrete Anreizsysteme an. Ein Beispiel dafür ist der Vertrag zwischen dem Hausärzteverband (HÄV) und der Techniker Krankenkasse (TK). Das Einsparpotential ist für die Leistungserbringer (Arztpraxen) und auch die Kassen erheblich. Nach vorsichtigen Schätzungen können bis zu 30% aller Patientenbesuche in der Praxis in Zukunft durch eine Online-Kommunikation ersetzt werden.